TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY Cashback-Aktion
- Diese Cashback-Aktion für das Produkt Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY (nachfolgend „Aktion“) wird von der Bausch & Lomb GmbH, Brunsbütteler Damm 165/173, 13581 Berlin, Deutschland veranstaltet (nachfolgend „Veranstalter“).
- An der Aktion teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die ihren Wohnort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat und die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Aktion das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist (nachfolgend „Teilnehmer“).Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und mit diesem verbundene Unternehmen nach § 15 AktG und deren Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte sowie sonstige Heilberufsangehörige (hier insbesondere Kontaktlinsenanpasser, d. h. Augenoptiker, Optometristen und deren Angehörige).
- Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung und/oder Ersatz des Aufwands für die Teilnahme an der Aktion.
- Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Veranstalter bestimmte Teilnehmer von der Aktion – auch bei späterem Bekanntwerden – ausschließen und den erstatteten Kaufpreis zurückverlangen.
- Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und nur einmal an der Aktion teilnehmen.
- Die Aktion läuft im Zeitraum 12.04.2024 bis 31.12.2024 23:59 Uhr (nachfolgend „Aktionszeitraum“). Dies bedeutet, dass sowohl der Kauf als auch die Teilnahme an dieser Aktion im Aktionszeitraum stattfinden müssen.
- Die Teilnahme an der Aktion ermöglicht die einmalige Teilrückerstattung des Kaufpreises für den Kauf von mindestens 2 x 30er Packung Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY oder mindestens 2 x 90er Packung Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY in einem teilnehmenden stationären Fachhandel.
Die Rückerstattung beträgt für den Kauf von 2 x 30er Packung Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY
– in Deutschland und Österreich € 20,–
– in der Schweiz CHF 20,–.
Die Rückerstattung beträgt für den Kauf von 2 x 90er Packung Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY
– in Deutschland und Österreich € 60,–
– in der Schweiz CHF 60,–.
Der Erwerb von mehr als 2 x 30er Packung der Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY oder 2 x 90er Packung Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY führt nicht zur Erhöhung oder Vervielfältigung des Rückerstattungsbetrages.
- Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe des Aktions-Codes auf der Aktionsseite www.ultraoneday.de/cashback sowie Angabe der weiteren erforderlichen Daten und Hochladen des jeweiligen Kassenbons. Auf dem Kassenbon muss das gekaufte Produkt, der teilnehmende stationäre Fachhandel, der Preis, die Kassenbonnummer sowie das Kaufdatum ausgewiesen und gut lesbar sein. Sollten Gesundheitsdaten wie z.B. die Angabe der Dioptrien auf dem Kassenbon und/oder der Produktabbildung vermerkt sein, sollten diese eigenständig vom Teilnehmer geschwärzt werden. Die Auszahlung der Teilrückerstattung erfolgt auf das auf der Aktionsseite vom Teilnehmer angegebene Bankkonto und nur bei vollständiger und korrekter Angabe der IBAN. Der jeweilige Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner Bankverbindung, selbst verantwortlich. Der Original-Kassenbon ist als Kaufnachweis bis zur Teilrückerstattung des Kaufpreises aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.
- Eine Kombination mit anderen Aktionen oder die Kaufpreisrückerstattung im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie ist nicht möglich.
- Der Veranstalter ist dazu berechtigt, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
- Gegebenenfalls ist vor Teilnahme an der Aktion eine Augenuntersuchung beim Augenoptiker erforderlich. Üblicherweise fallen hierfür Gebühren an, welche vom Veranstalter nicht erstattet werden.
- Die Auszahlung der Teilrückerstattung erfolgt über den vom Veranstalter beauftragen Dienstleister TVS Konfektionierung Berlin, welcher die Einhaltung der Teilnahmebedingungen überprüft. TVS Konfektionierung Berlin wurde vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion stehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Veranstalter haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorgenanntes gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Diese Teilnahmebedingungen, stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle einer ungültigen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat der Veranstalter zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.