Teilnahmebedingungen Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY Anpassumfrage
Diese Anpassumfrage für das Produkt Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY (nachfolgend „Umfrage“) wird von der Bausch & Lomb GmbH, Brunsbütteler Damm 165/173, 13581 Berlin, Deutschland veranstaltet (nachfolgend „Veranstalter“).
An der Umfrage teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die ihren Wohnort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat und die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Umfrage das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hat, unbeschränkt geschäftsfähig und zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Umfrage der Berufsgruppe der Optiker und/ oder Optometristen zuzuordnen ist (nachfolgend „Teilnehmer“).Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und mit diesem verbundene Unternehmen nach § 15 AktG und deren Angehörige.
Die Teilnahme an der Umfrage ist kostenlos. Es besteht ein Anspruch auf eine Erstattung und/oder Ersatz des Aufwands für die Teilnahme an der Umfrage in Höhe von 300 € für Deutschland und Österreich (450 CHF für die Schweiz). Es müssen folgende Voraussetzungen durch den Teilnehmer im Zeitraum ab Unterschrift der Anmeldung bis zum 30.10.2024 („Aktionszeitraum“) erfüllt sein:
• 20 dokumentierte und erfolgreiche Kontaktlinsenanpassungen mit Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY (Leistungsnachweis durch Ausfüllen der Dokumentationen unter ultraoneday.de/anpassumfrage).
• Es müssen mindestens 20 Kontaktlinsenanpassungen stattfinden; alle Kontaktlinsenanpassungen, die über die Anzahl 20 hinausgehen, werden nicht extra honoriert.
• Teilnahme an einem 60-minütigen Feedbackgespräch zur Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY mit dem jeweils zuständigen Gebietsmanager.
Die Überweisung der Aufwandsentschädigung erfolgt nach Ablauf des Aktionszeitraums auf das vom Teilnehmer angegebene Konto. Die Dienstleistung der Überweisung wird vom Servicepartner TVS, Semmelweisstr. 12-18, 12524 Berlin ausgeführt.
Im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Veranstalter bestimmte Teilnehmer von der Umfrage – auch bei späterem Bekanntwerden – ausschließen und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung verweigern oder zurückfordern.
Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und nur einmal an der Umfrage teilnehmen.
Die Teilnahme erfolgt durch Ausfüllen der Dokumentationen der 20 erfolgreichen Anpassungen mit der BAUSCH + LOMB ULTRA® ONE DAY Kontaktlinse unter ultraoneday.de/anpassumfrage sowie Teilnahme an einem 60-minütigen Feedbackgespräch zur Bausch + Lomb ULTRA® ONE DAY mit dem jeweils zuständigen Gebietsmanager (nachfolgend „Ergebnisse“).
Der Veranstalter ist dazu berechtigt, die Umfrage jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Die Auswertung der Umfrage bzw. der Ergebnisse erfolgt anonymisiert. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ergebnisse im Rahmen von Werbemaßnahmen durch den Veranstalter für Werbe-, Marketing- und/ oder Informationszwecke verwendet werden. Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf alle Rechte, Ansprüche und/oder Interessen, die er jetzt oder in Zukunft in Bezug auf eine solche Verwendung erwerben könnte, einschließlich des Rechts auf Zahlungen, Lizenzgebühren oder andere Entschädigungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Ergebnisse.
Gegebenenfalls ist vor Teilnahme an der Umfrage eine Augenuntersuchung beim Augenoptiker erforderlich. Üblicherweise fallen hierfür Gebühren an, welche vom Veranstalter nicht erstattet werden.
Die Auszahlung der Teilrückerstattung erfolgt über den vom Veranstalter beauftragen Servicepartner TVS Semmelweisstr. 12-18, 12524 Berlin, welcher die Einhaltung der Teilnahmebedingungen überprüft. TVS wurde vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Umfrage stehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Veranstalter haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Umfrage überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorgenanntes gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Teilnahmebedingungen, stellen die abschließenden Regelungen für die Umfrage dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle einer ungültigen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Umfrage jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn die Umfrage aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Umfrage beeinflussen. In solchen Fällen hat der Veranstalter zudem das Recht, die Umfrage nach seinem Ermessen zu modifizieren.